Nun ist es soweit: wie wir es bereits vor einigen Wochen angekündigt haben, wird eine neue Kennzeichnung unserer Flugmodelle (statt des Namens- und Adresshinweis) nun Pflicht.

Alle über unseren Verein beim DMFV vericherten Mitglieder wurden vom DMFV beim Luftfahrtbundesamt (LBA) nun registriert und erhalten in den nächsten Tagen eine Mail vom LBA mit den entsprechenden Zugangsdaten, um Ihre persönliche EU-Registriernummer (e-ID) abzurufen. Gleiches gilt auch für direkt beim DMFV versicherte Mitglieder. Die Registrierung ist automatisch erfolgt, sofern Ihr der Weitergabe Eurer Daten durch den DMFV an das LBA nicht ausdrücklich widersprochen habt und alle erforderlichen Daten vollständig vorlagen. Wir haben das per Email vom 20.09.2020 an unsere Mitglieder abgefragt und erläutert.

Die e-ID bezieht sich auf den Piloten, nicht auf das Modell. Ab dem 1. Mai 2021 müssen alle unbemannten Luftfahrzeuge (auch Flugmodelle) mit der persönlichen Registriernummer gekennzeichnet werden. An die Art und Weise der Kennzeichnung hat der Gesetzgeber keine besonderen Anforderungen gestellt.

Solltet Ihr keine Email vom LBA bekommen, schaut bitte auch in Eurem Spam-Ordner nach oder setzt Euch direkt mit dem DMFV in Verbindung. Gern unterstützt Euch Euer Vorstand auch dabei.

Sofern Ihr über einen gültigen Kenntnisnachweis verfügt (bereits seit längerem Voraussetzung, um Modellflug legal zu betreiben) ist dieser mindestens noch bis Ende 2022 gültig.

Weitere Informationen zu den rechtlichen Hintergründen (EU-Registrierung, EU-Kenntnisnachweis) findet Ihr auch auf der Website des DMFV:
+++ hier klicken +++

Für Ungeduldige hier ein entsprechendes Erklärvideo:
+++ hier klicken +++ (Youtube-Link)

Bitte achtet ab ab 01. Mai 2021 auf eine entsprechende Kennzeichnung Eurer Modelle.

Bei Fragen wendet Euch an Euren Vorstand.